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Einberufung einer ordentlichen Hauptversammlung FC Hertha Wels

Gemäß § 8 der Satzung des Vereins muss der Termin der ordentlichen Hauptversammlung mindestens zwei Wochen vorher durch den Vorstand festgesetzt und allen Mitgliedern bekanntgegeben werden.

Allen Mitgliedern sind mindestens sieben Tagen vor dem Termin der ordentlichen Hauptversammlung der Ort bekanntzugeben, die Tagesordnung und die eingebrachten Anträge zuzustellen. Die Einladung gemäß und die Bekanntgabe der Tagesordnung können gemäß § 8 Abs 3 der Satzung durch Einschaltung in einer Welser Wochenzeitung oder durch Bekanntgabe auf der Website des Vereins mindestens 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung ersetzt werden. Anträge an die ordentliche Hauptversammlung müssen spätestens sieben Tage vor dem festgesetzten und bekanntgegebenen Termin schriftlich beim Vorstand eingebracht werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird über Beschluss des Vorstandes vom heutigen Tage eine ordentliche Hauptversammlung einberufen für

 

FC Hertha Wels (ZVR-Zahl 339811268)

8. August 2024 19:00 Uhr
„Huber Arena“, Raiffeisen Business Club, Primelstraße 30, 4600 Wels

 

Festgehalten wird, dass zum selben Zeitpunkt und am selben Ort eine ordentliche Hauptversammlung des FC Hertha Wels Juniors (ZVR-Zahl: 083364914; im ZVR noch: "ASKÖ/Union FC Wels" genannt "FC Wels") stattfindet. Beabsichtigt wird, die Hauptversammlungen beider Vereine gemeinsam abzuhalten. Die Tagesordnungen sind ident; mit Ausnahme eines zusätzlichen Punktes betreffend die Änderung der Satzung beim FC Hertha Wels Juniors.

 

Die Tagesordnung lautet:

  1. Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seiner zwei Stellvertreter
  2. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
  3. Entlastung des ausscheidenden Vereinsvorstandes
  4. Bestellung des Abschlussprüfers
  5. Beschlussfassung über weitere Anträge der Mitglieder, des Aufsichtsrats und/oder des Vorstands.

 

Der Wahlvorschlag für die Mitglieder des Aufsichtsrats lautet: 

-      Roland Golger (Vorsitzender)

-      Stephan Holzleitner (1. Stellvertreter des Vorsitzenden)

-      GR Christiane Kroiss

-      Jana Samhaber

-      Eva Linsmaier

-      Florian Schell

-      Wolfgang Minixhofer

-      Mario Haider

-      David Humer

Zum Abschlussprüfer bestellt werden soll WP/StB Mag. Daniel Mittermair.

 

Die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes (§ 16), des Präsidiums (§ 18) sowie der Mitglieder des Beirats (§ 19) erfolgt sodann jeweils mit Beschluss des neu gewählten Aufsichtsrats. 

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, wovon auszugehen ist, findet eine halbe Stunde nach dem für die ordentliche Hauptversammlung angesetzten Termin eine Hauptversammlung mit den anwesenden Mitgliedern statt, die ohne Berücksichtigung ihrer Zahl, jedoch nur zu den in der Einladung angegebenen Tagesordnungspunkten beschlussfähig ist. Hierauf ist bereits in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung hinzuweisen. Da eine Beschlussfähigkeit sohin für 19:00 Uhr noch nicht zu erwarten ist, soll mit einem Bericht des Vorstandes/Klubmanagers samt Vorausschau auf die laufende Saison begonnen werden und die Tagesordnung für 19:30 Uhr in Angriff genommen werden.

 

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